1. Allgemeines
(1) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für alle Geschäftsverträge, Lieferungen, Lizenzierungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Die Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Vertragspartner werden im Rahmen der folgenden AGB die Datahedron UG (haftungsbeschränkt), Laubenweg 5, 04860 Torgau, vertreten durch Ronny Richter als Geschäftsführer (im Folgenden Verkäufer genannt), und der bestellende Kunde (im Folgenden Kunde genannt).
(3) Die Angebote des Verkäufers richten sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer im Sinne § 14 BGB und nicht Verbraucher im Sinne § 13 BGB sind. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er Unternehmer und kein Verbraucher ist. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, vor Annahme der Bestellung vom Kunden einen Nachweis über sein Gewerbe einzufordern.
2. Vertragszweck und Vertragsschluss
(1) Geschäfts- und Vertragszweck ist der Verkauf von Layouts und Softwaremodulen für Online-Shops.
(2) Die auf den Web-Seiten verzeichneten Produkte und Dienstleistungen sind unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Kunden mittels der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande. Unter "schriftlich" ist ebenfalls eine Auftragsbestätigung per E-Mail zu verstehen. Die nach erfolgreicher Online-Bestellung unmittelbar und automatisch an den Kunden gesandte Bestellbestätigung stellt keine Auftragsbestätigung im Sinne eines Vertragsschlusses dar. Wird das Angebot des Kunden nicht innerhalb von 14 Tagen durch den Verkäufer angenommen, gilt das Angebot als abgelehnt.
(3) Der Vertragstext wird durch den Verkäufer nicht gespeichert. Der Kunde erhält die AGB zusammen mit der Auftragsbestätigung.
3. Preise und Versand
(1) Alle Preise sind in Euro (EUR oder €) angegeben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vertragswährung ist Euro.
(2) Die Preise sind die auf den Webseiten zur Zeit der Bestellung genannten Preise. Davon abweichende Preise, die eventuell auf Seiten dargestellt werden, die aus Zwischenspeichern (z.B. Browser-Cache) geladen werden, sind nicht aktuell und ungültig. Die Preise gelten, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, ab Versandstätte zuzüglich Versandkosten.
(3) Die Versandkosten trägt der Kunde. Versandkosten sind abhängig von der Versandart und dem Versandziel. Sie sind auf der Webseite ausgewiesen und werden auf der Rechnung gesondert aufgeführt.
4. Lieferbedingungen
(1) Der Lieferzeitraum ist für jeden Artikel auf der Webseite ausgewiesen. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf oder von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist entsprechend verlängert.
(2) Die Lieferung der Softwareprodukte erfolgt per E-Mail-Versand an die vom Kunden zusammen mit der Rechnungsadresse angegebene E-Mail-Adresse. Der Kunde ist selbst für die Einrichtung einer geeigneten Empfangsmöglichkeit verantwortlich und trägt selbst dafür Rechnung. Der Verkäufer sendet dem Kunden die Softwareprodukte direkt als E-Mail-Anhang oder als Download-Link.
(3) Der Verkäufer sendet die Softwareprodukte oder den Download-Link zusätzlich zur E-Mail-Adresse des Kunden in Kopie an eine eigene E-Mail-Adresse. Bei Empfang der E-Mail im Postfach des Verkäufers gilt das Softwareprodukt als ausgeliefert. Diese E-Mail wird vom Verkäufer gespeichert.
(4) Die Lieferung von bestellten Backup CDs erfolgt postalisch. Vereinbaren die Vertragsparteien einen Testzeitraum für Softwareprodukte, erfolgt die Auslieferung der Backup CDs erst nach Ablauf des Testzeitraumes.
(5) Die Gefahr geht mit dem Versand auf den Kunden über. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit Ablauf der ausgewiesenen Lieferfrist auf den Kunden über.
5. Zahlungsbedingungen
(1) Die Rechnungen des Verkäufers sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Der Kunde kann die Ware gegen Vorkasse oder per Rechnung bezahlen. Zahlungen durch Scheck oder Wechsel sind nicht zulässig.
(3) Kommt der Kunde in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Falls der Verkäufer in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist dieser berechtigt, diesen geltend zu machen.
(4) Aufrechnungen stehen dem Kunden zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch den Verkäufer anerkannt sind.
(5) Zurückbehaltungsrechte sind nur ausübbar, wenn sich diese aus dem gleichen Vertragsverhältnis ergeben.
(6) Vereinbaren die Vertragsparteien einen Testzeitraum für Softwareprodukte, erfolgt die Rechnungslegung erst nach Ablauf des Testzeitraumes.
6. Gewährleistung
(1) Unabhängig vom Rechtsgrund sind Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer als auch dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt bei Vertragsabschluss vernünftigerweise zu rechnen ist.
(2) Die Programmierung der Softwareprodukte des Verkäufers erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt unter Beachtung anerkannter Programmierregeln. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei funktioniert. Der Kunde verpflichtet sich vor der Installation von Softwareprodukten des Verkäufers, Sicherungskopien seiner Projekte und Softwareinstallationen anzulegen, um im Falle einer Fehlinstallation oder eines Softwarefehlers diese selbst und einfach wiederherstellen zu können. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch das Fehlen dieser Sicherungskopien entstanden sind. Der Kunde verpflichtet sich, die Funktionalität der Softwareprodukte des Verkäufers in Hinsicht auf seine eigenen Anforderungen oder Konfigurationen in einer Testumgebung oder in einem Testprojekt eingehend und ausführlich zu prüfen, bevor er diese in seiner Produktivumgebung oder in seinem Produktivprojekt einbindet. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die der Kunde durch Prüfung in einer Testumgebung hätte erkennen können. Erkennt der Kunde einen Fehler in einem Softwareprodukt, verpflichtet sich der Kunde, das Softwareprodukt nicht in seiner Produktivumgebung oder in seinem Produktivprojekt einzusetzen und den Verkäufer von dem Mangel in Kenntnis zu setzen.
(3) Der Verkäufer gewährleistet, dass die Softwareprodukte in den zugehörigen Produktinformationen allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen einsatzfähig sind. Eine Zusicherung bestimmter Eigenschaften gilt nur nach gesonderter schriftlicher Bestätigung.
(4) Es besteht keine Gewährleistung dafür, dass das Softwareprodukt den speziellen Anforderungen des Kunden genügt. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für Auswahl und Nutzung der Softwareprodukte sowie der damit beabsichtigten Ergebnisse.
(5) Die Einforderung der Gewährleistungsrechte des Kunden setzt voraus, dass der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(6) Soweit ein durch den Verkäufer zu vertretender Mangel vorliegt, ist dieser nach seiner Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Mängelbeseitigung nach zwei Versuchen fehl oder sind dem Kunden weitere Versuche nicht zuzumuten, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Wandelung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Lizenzpreises (Minderung) zu verlangen.
(7) Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit dem Verkäufer keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind.
(8) Kann der Verkäufer nachweisen, dass Gewährleistungsmängel trotz deren Einforderung durch den Kunden nicht vorgelegen haben, kann er die Erstattung des Aufwandes für die auf Grund der Mängelrüge erbrachten Leistungen nach den branchenüblichen Vergütungssätzen verlangen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
(9) Der Kunde ist selbst für eine rechtlich einwandfreie Konfiguration der Softwareprodukte und deren Einbindung in seine Projekte verantwortlich und haftet dafür selbst. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die aus einer rechtswidrigen Konfiguration oder Einbindung in die Projekte entstehen, unabhängig der Art des Schadens oder des Geschädigten.
(10) Liegt einem Softwareprodukt eine Installationsanleitung oder eine Bedienungsanleitung bei, verpflichtet sich der Kunde, sein Verhalten an dieser Anleitung auszurichten. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch Nichtbefolgen oder unvollständiges oder fehlerhaftes Befolgen der Anleitung entstanden sind.
(11) Wenn der Kunde die Quellcodes der Softwareprodukte des Verkäufers verändert, erlischt jegliche Gewährleistungspflicht des Verkäufers.
(12) Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
7. Widerruf, Testzeitraum, Vertragskündigung
(1) Der Kunde kann vor Eintreten des Vertragsschlusses von seiner Bestellung zurücktreten. Der Widerruf ist per E-Mail an
kontakt@datahedron.de zu richten.
(2) Der Verkäufer kann dem Kunden auf dessen Wunsch die Möglichkeit einräumen, ein Softwareprodukt für einen in der Produktbeschreibung ausgewiesenen Zeitraum zu testen. Der Testzeitraum beginnt mit der Lieferung des Softwareproduktes an den Kunden. Der Testzeitraum endet früher, wenn der Kunde dies wünscht oder der Kunde die Softwareprodukte außerhalb einer Testumgebung einsetzt. Während des Testzeitraumes darf der Kunde die Softwareprodukte nur innerhalb einer Testumgebung nutzen. Wenn die Testumgebung über das Internet oder in anderer Weise öffentlich zugänglich ist, verpflichtet sich der Kunde, diese Testumgebung in geeigneter Weise als Testumgebung deutlich zu kennzeichnen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb des Testzeitraumes durch einen Aufhebungsvertrag kündigen (siehe Nr. 7a dieser AGB). Die Kündigung hat unter Verwendung eines vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Aufhebungsvertragsformulars postalisch zu erfolgen und ist zu richten an:
Datahedron UG (haftungsbeschränkt)
Laubenweg 5
04860 Torgau
Deutschland
Das Aufhebungsvertragsformular wird dem Kunden zusammen mit dem Softwareprodukt per E-Mail zur Verfügung gestellt und kann auch über das Internet heruntergeladen werden unter:
Eine andersartige Kündigung (z.B. per E-Mail, Fax, telefonisch oder die Nichtverwendung des zur Verfügung gestellten formalen Aufhebungsvertrages) gilt als nicht getätigt. Für jedes Softwareprodukt ist ein separater Aufhebungsvertrag zu schließen. Der Aufhebungsvertrag muss dem Verkäufer spätestens am letzten Tag des Testzeitraumes im Original vorliegen. Der Kunde ist selbst für die rechtzeitige Absendung des Aufhebungsvertrages verantwortlich. Liegt dem Verkäufer zum Ende des Testzeitraumes kein Aufhebungsvertrag vor, erwirbt der Kunde die Lizenz für das Softwareprodukt und ist verpflichtet, den Lizenzpreis an den Verkäufer zu entrichten.
(3) Der Kunde kann den Vertrag auch nach Ablauf des Testzeitraumes kündigen, wenn ein wesentlicher Vertragsbestandteil durch den Verkäufer verletzt wurde.
(4) Wird der Vertrag gekündigt, erfolgt keine Rückerstattung der Lizenzgebühr, es sein denn, dass ein wesentlicher Vertragsbestandteil durch den Verkäufer verletzt wurde.
7a. Vertragskündigung durch Aufhebungsvertrag
(1) Kündigt der Kunde den Vertrag innerhalb eines vereinbarten Testzeitraumes durch einen Aufhebungsvertrag, verpflichten sich Verkäufer und Kunde zu folgendem (Inhalt des Aufhebungsvertrages).
(2) Der Kunde verpflichtet sich, das Softwareprodukt, bestehend aus der Installationsdatei, den installierten Dateien und den dazugehörigen in seinen Projekten integrierten Modulen, vollständig und dauerhaft aus seinen Projekten und EDV-Systemen zu löschen sowie selbst erstellte physikalische Sicherheitskopien unbrauchbar zu machen oder zu vernichten.
(3) Der Kunde ist damit einverstanden, dass eine Weiternutzung des Softwareproduktes durch den Kunden nach der Gültigkeitserlangung des Aufhebungsvertrages ihn verpflichtet, die Lizenzgebühren für das Softwareprodukt zzgl. 25,- EUR Bearbeitungsgebühr umgehend an den Verkäufer zu entrichten. Eine mögliche zivil- oder strafrechtliche Verfolgung wegen Urheberrechtsverletzungen wird dadurch nicht ausgeschlossen. Kunde und Verkäufer sind sich darüber einig, dass als Nachweis einer fortgesetzten Nutzung eine Bildschirmkopie der vom Kunden öffentlich zugänglich gemachten Softwarenutzungen (z.B. Internetseiten oder Quelltexte) anerkannt wird.
(4) Der Kunde stellt den rechtzeitigen postalischen Eingang des Aufhebungsvertrages innerhalb des Testzeitraumes beim Verkäufer sicher. Geht der Aufhebungsvertrag nach Ablauf des Testzeitraumes beim Verkäufer ein, gilt er als nicht geschlossen.
(5) Der Kunde erhält vom Verkäufer eine Kopie des Aufhebungsvertrages nach dessen Eingang beim Verkäufer und Gültigkeitserlangung.
8. Datenschutz
(1) Der Kunde ermächtigt den Verkäufer die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne der Datenschutzgesetze zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
(2) Der Verkäufer gibt keine Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Vertragsabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern (z.B. andere Softwarefirmen bei Gemeinschaftsprojekten). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten auf das erforderliche Minimum.
9. Umfang der Softwarenutzungsrechte (Lizenz)
(1) Der Kunde hat das einfache, nicht ausschließliche, nicht befristete und persönliche Recht zur Nutzung der Softwareprodukte.
(2) Mit dem Erwerb der Softwareprodukte erwirbt der Kunde nur die physikalischen Datenträger und das gedruckte Dokumentationsmaterial als Eigentum, sofern diese zum Lieferumfang gehören.
(3) Die Lizenzierung eines Softwareproduktes berechtigt den Kunden zur Nutzung des Softwareproduktes für nicht mehr als ein Onlineshop-System. Ein Onlineshop-System kann aus mehreren Onlineshops bestehen, wenn diese unter dem exakt gleichen Impressum betrieben werden. Dabei müssen die Angaben zu Name, Vorname, Firma, Straße, PLZ, Ort, Telefonnummer und E-Mail-Adresse in allen Onlineshops identisch sein. Soll das Softwareprodukt für mehr als ein Onlineshop-System verwendet werden, muss eine entsprechende Anzahl Lizenzen des Softwareproduktes erworben werden.
(4) Der Kunde ist berechtigt, von den lizenzierten Softwareprodukten eine Sicherungskopie herzustellen, wenn diese zur Sicherung der künftigen Benutzung der Softwareprodukte erforderlich ist.
(5) Der Kunde darf die Quellcodes der lizenzierten Softwareprodukte zum eigenen Nutzen verändern. Der Kunde hat kein Anrecht darauf, dass der Verkäufer bei der Weiterentwicklung der Softwareprodukte Rücksicht auf diese Änderungen nimmt. Die Änderungen werden bei einem Softwareupdate in der Regel überschrieben. Der Kunde ist selbst für die Datensicherung und Anpassung der lizenzierten Softwareprodukte verantwortlich und haftet dafür selbst.
(6) Es ist dem Kunden untersagt, die Softwareprodukte oder Lizenzen des Verkäufers an dritte Personen, gleich welcher Art, zu verkaufen, zu verschenken, zu verleihen oder in irgend einer anderen Art und Weise kostenlos oder kostenpflichtig weiterzugeben. Der Kunde haftet selbst und in vollem Umfang für weitergegebene Softwareprodukte oder Lizenzen und die daraus entstehenden Schäden, unabhängig der Art des Schadens oder des Geschädigten. Dies gilt ebenfalls für Softwareprodukte, bei denen der Kunde Änderungen der Quellcodes vorgenommen hat.
(7) Eine Dekompilierung ist nur unter den gesetzlichen Beschränkungen gemäß § 69e UrhG zulässig.
(8) Die in den Softwareprodukten oder Dokumentationsmaterialien enthaltenen Firmennamen, Markenzeichen, Copyright-Vermerke und sonstigen Vermerke über Rechtsvorbehalte dürfen nicht verändert oder entfernt werden.
(9) Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Anpassung eines Softwareproduktes an individuelle Bedürfnisse. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Support durch die SmartStore AG.
(10) Der Verkäufer behält alle Urheberrechte der Softwareprodukte einschließlich der dazugehörigen Dokumentationsmaterialien.
10. Bestimmungen für Dienstleister
(1) Der Abschnitt 10. dieser AGB erlangt nur dann Gültigkeit, wenn der Kunde als Dienstleister auftritt. Der Kunde tritt als Dienstleister auf, wenn er Produkte für eine Drittfirma zur Verwendung in deren Geschäftsbereich erwirbt.
(2) Die Drittfirma erwirbt die Softwarenutzungsrechte wie im Abschnitt 9. dieser AGB. Der Kunde ist verpflichtet, die Daten der Drittfirma, insbesondere die postalische Anschrift, E-Mail-Adresse und URL unter der ein Softwareprodukt genutzt wird, zusammen mit der Bestellung an den Verkäufer zu übermitteln.
(3) Der Kunde darf die Produkte des Verkäufers nicht zu einem Preis an Drittfirmen vermitteln, der unter dem auf der Internetseite des Verkäufers genannten Produktpreis liegt. Handelt der Kunde dem zuwider, ist der Kunde verpflichtet, dem Verkäufer den Differenzbetrag zwischen vermitteltem Preis und dem auf der Internetseite des Verkäufers genannten Preis zu entrichten.
(4) Für den Kunden gelten die Punkte 9.(1), 9.(2), 9.(3) und 9.(5) dieser AGB nicht.
(5) Der Kunde darf die Produkte des Verkäufers auf seinen eigenen Internetseiten bewerben. Der Kunde darf dazu die Texte und das Bildmaterial des Verkäufers verwenden. Der Kunde ist verpflichtet, dabei den Verkäufer als Inhaber der Urheberrechte zu nennen. Der Kunde darf die Produkte des Verkäufers auf eigenen Internetseiten zu Demonstrationszwecken installieren und einsetzen. Diese Seiten sind deutlich als Demonstrationsseiten zu kennzeichnen. Eine produktive Verwendung ist dem Kunden untersagt.
(6) Der Kunde darf die Quellcodes der erworbenen Softwareprodukte zum Nutzen der Drittfirma verändern. Der Kunde hat kein Anrecht darauf, dass der Verkäufer bei der Weiterentwicklung der Softwareprodukte Rücksicht auf diese Änderungen nimmt. Die vom Kunden geänderten Quellcodes der Softwareprodukte werden bei einem Softwareupdate in der Regel überschrieben. Der Kunde ist selbst für die Datensicherung und die Änderungen verantwortlich und haftet dafür selbst. Der Kunde darf abgeänderte Produkte des Verkäufers nicht als eigenständige Produkte bewerben oder als eigene Produkte anbieten.
11. Gerichtsstand, Erfüllungsort
(1) Der Gerichtsstand und der Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers.
12. Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen davon unberührt.
Torgau, 29.06.2011
Ronny Richter,
Geschäftsführer